




|
Home |
|
Finanzen |
|
Energie |
|
Telefon |
|
Reisen |
|
Service |


|
Versicherung |
|
Vorsorge |
|
Geldanlage |
|
Konten & Karten |
|
Finanzierung |
|
Übersicht |
|
Kontakt Newsletter Impressum |
|
Bedarfs-Check |
|
50 plus spezial |
|
VL sparen |
|
Wer Privat vorsorgt, brauch sich um seine Versorgung im alter nicht sorgen. Die optimale Pflege die Sie benötigen, die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung und wenn nicht dann ihre private Pflegerente. |


|
. |
|
Übersicht |
|
Pflegerente |
|
FAQ PR |
|
Laut Gesetz sind diejenigen pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen den 1,2,3 eingeteilt.
Krankheiten und Behinderungen sind: · Lähmungen, Verluste und andere Funktionsstörungen des Bewegungs- und Stützapparates · Funktionsstörungen der Sinnesorgane oder inneren Organe · Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen
Gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtung des täglichen Lebens sind: · Körperpflege (Waschen, Baden, Darm- und Blasenentleerung, …) · Ernährung (Essen mundgerecht zubereiten, Nahrungsaufnahme, …) · Mobilität (Stehen, Gehen, Kleiden, Verlassen der Wohnung, …) · Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Putzen, Heizen, …)
Hilfe bedeutet: · Beaufsichtigung oder Anleitung · Unterstützung · Teilweise oder vollständige Übernahme bei den Verrichtungen des täglichen Lebens.
Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird im Alter extrem größer. Der Anteil der Pflegebedürftigen nach dem 80. Lebensjahr an der Gesamtzahl beträgt über 30%, in Zahlen (Leistungsempfänger der Pflegevesicherung, Stand Februar 2003) sind das: · rund 628 000 Pflegebedürftige im Alter von 60-80 Jahren · rund 977 000 Pflegebedürftige über 80 Jahre Die Zahl der betagten Menschen und damit auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen werden in der Zukunft weiter steigen. Abgesehen von den Menschen die in keine Pflegestufe eingestuft worden sind, die Pflegebedürftig sind. |
|
Die Pflegekasse ist Ihre Krankenkasse, es ist möglich, dass Ihre Krankenkasse Ihnen schon bei der Antragstellung zur Pflegebedürftigkeit die Frage stellt, ob Sie sich für Geldleistung, Sachleistung, oder Kombinationsleistung entscheiden werden.
Hinter diesen Begriffen verbergen sich folgende Möglichkeiten:
Entscheiden Sie sich für die Geldleistung bedeutet dies, eine Privatperson übernimmt die Pflege. Dies kann ein Angehöriger, oder ein Nachbar… sein. Sie bekommen dann jeden Monat das Pflegegeld entsprechend Ihrer Pflegestufe, direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Entscheiden Sie sich für Sachleistung bedeutet dies, ein Pflegedienst übernimmt die Pflege. Er rechnet dann direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab, die nicht abgedeckten kosten werden dann Ihnen in Rechnung gestellt.
Entscheiden Sie sich für Kombinationsleistung bedeutet dies, sowohl eine Privatperson, als auch ein Pflegedienst sind an Ihrer Pflege beteiligt. Erst wenn die Pflegeversicherung mit dem Pflegedienst abgerechnet hat, wird ein eventueller Restbetrag auf Ihr Konto überwiesen, dies ist leider sehr selten der Fall. Öfters kommt es vor, dass ihnen eine gesonderte Rechnung der nicht gedeckten kosten zugeht.
Eine Unterbringung in einer Vollstationären Einrichtung, ein Alten und Pflegeheim, ist bei weitem durch die optimale Einrichtung und Altersgerechte Räumlichkeiten die Beste Möglichkeit. Rund um die Uhr haben Sie das Fachpersonal das Ihnen zur Unterstützung helfen kann. Die Leistung und die Qualität hat natürlich seinen Preis, daher reicht hier „nie“ der Pflegesatz der Pflegekassen.
Ist ein Pflegebedürftiger eingestuft, hat er die Möglichkeit zusätzliche Geldleistungen zu bekommen. Die Pflegekassen unterstützen z.B. Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung, um die häusliche Pflege zu erleichtern, oder eine möglichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Dazu zählen z.B. Türvergrößerungen, die Beseitigung von Stolperfallen, die Installation von Steckdosen oder Lichtschaltern in bestimmten Höhen, Fenstergriffe in Greifhöhe, der Bau eines barrierefreien Bades, oder besondere Maßnahmen in der Küche. Dies kann ein Absenken der Arbeitsplatte, oder der Oberschränke sein.
ACHTUNG: Sollte sich die Pflegestufe erhöhen, haben Sie die Möglichkeit den Zuschuß ein zweites Mal zu beantragen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||



|
VL sparen |


|
Angebot |






|
Wissen Sie wie es in der Zukunft um Ihre Gesundheit steht, gehen Sie kein Risiko ein, es kann jeden treffen. Die Pflegekasse bietet Ihnen die Grundversorgung, denn die Pflegekassen sind leer, verlassen Sie sich nicht auf andere, sonst können Sie verlassen sein. Sorgen Sie selbst vor, sichern Sie sich und Ihre Familie mit einer Pflegerente ab. |